
Was die Sperrliste konkret ist
Ich werde immer wieder gefragt, ob die Sperrliste denn überhaupt etwas bringt — schliesslich kursieren in den Foren ständig Tipps, wie man sie umgehen könne. Meine Antwort fällt jedes Mal gleich aus. Die Liste ist keine technische Hürde, die jemanden vom Wetten abhalten soll. Sie ist ein Rechtsinstrument, das eine klare Linie zwischen legal und illegal zieht — und genau diese Linie hat handfeste Konsequenzen für jeden, der sie überschreitet.
Formal heisst die Liste „Sperrliste der Interkantonalen Geldspielaufsicht über illegale ausländische Geldspielanbieter“. In der Praxis spricht jeder kürzer von der Gespa-Liste oder der gemeinsamen Sperrliste mit der ESBK. Sie enthält Domainnamen, manchmal auch IP-Adressen, von Anbietern, die in der Schweiz Glücksspiel anbieten, ohne dafür eine schweizerische Konzession zu haben. Sobald eine Domain auf der Liste steht, müssen alle Schweizer Internetprovider den Zugriff darauf blockieren — typischerweise über eine DNS-Sperre, die zu einer Stoppseite umleitet.
Die Sperrliste ist öffentlich. Jeder kann sie unter dem entsprechenden Bereich der Gespa-Website einsehen. Was viele nicht wissen: Sie ist gleichzeitig ein nützliches Werkzeug für die Praxis. Wer unsicher ist, ob ein bestimmter Anbieter, der Werbung in einem Schweizer Forum macht, legal operiert, kann das mit einer schlichten Suche in der Liste innerhalb von Sekunden klären. Steht die Domain dort, ist der Anbieter nicht konzessioniert. Steht sie nicht dort, ist das allein noch kein Beweis für Legalität — aber ein erster Hinweis, dem man weiter nachgehen kann.
Vom Einzelentscheid bis zur Sperrlisten-Publikation: das Verfahren der GESPA
Vor ein paar Jahren habe ich einen Anbieter beobachtet, der gegen jede Logik in einer Schweizer Sportzeitschrift ein ganzseitiges Inserat geschaltet hatte. Drei Monate später war die Domain gesperrt. Die Reihenfolge der Ereignisse hat mich damals gelehrt, dass das Verfahren der Gespa keine bürokratische Theorie ist, sondern eine eingeübte Abfolge — die allerdings ihre Zeit braucht.
Das Verfahren beginnt typischerweise mit einer Beobachtung. Die Gespa unterhält ein Monitoring, das den Schweizer Markt nach Anbietern abscannt, die deutschsprachige oder französischsprachige Werbung machen, Schweizer Zahlungsmittel akzeptieren oder gezielt Schweizer Kundschaft adressieren. Dazu kommen Hinweise von Konkurrenten — durchaus auch von Sporttip oder Jouez Sport — sowie von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die illegale Werbung melden. Wenn ein Verdacht hinreichend belegt ist, eröffnet die Gespa ein Einzelverfahren.
In diesem Verfahren wird der Anbieter formell kontaktiert. Er bekommt Gelegenheit, sich zu erklären — etwa darzulegen, warum er glaubt, das Schweizer Recht treffe ihn nicht. In der Realität reagieren viele Anbieter gar nicht, andere bestreiten den Schweizer Marktbezug, einige passen ihre Geo-Blockierung an. Wenn die Gespa nach Prüfung zum Schluss kommt, dass das Angebot illegal in die Schweiz hineinreicht, erlässt sie eine Verfügung. Diese Verfügung kann mit Einsprache und Beschwerde bis vor das Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Die Praxis zeigt, dass dieser Rechtsweg von den Anbietern fast nie beschritten wird. 2024 publizierte die Gespa vier Sperrlisten gegen illegale ausländische Geldspielanbieter — und es wurde keine einzige Einsprache eingereicht. Das hat zwei mögliche Lesarten. Entweder sehen die Anbieter ihre rechtliche Position als zu schwach an, um vor Schweizer Gerichten zu bestehen. Oder sie haben den Schweizer Markt wirtschaftlich abgeschrieben und wechseln einfach auf eine neue Domain. Beides läuft auf dasselbe hinaus: Die Sperrlisten werden in der Regel ohne juristischen Widerstand rechtskräftig.
Nach Eintritt der Rechtskraft wird die Domain auf die nächste turnusmässige Sperrliste gesetzt, die anschliessend publiziert und an die Schweizer Internetprovider übermittelt wird. Diese setzen die DNS-Sperre dann typischerweise innerhalb weniger Wochen um. Vom ersten Verdacht bis zur tatsächlichen Sperrung können bei diesem Ablauf mehrere Monate vergehen — was erklärt, warum sich manche Anbieter trotz BGS lange auf dem Schweizer Markt halten, bevor sie verschwinden.
Die Zahlen 2024–2025 und der August-2025-Rekord
Die Sperrliste ist in den letzten zwei Jahren explosiv gewachsen. Wer sich die Zahlenkurve ansieht, erkennt einen Verlauf, der nicht mehr nach Einzelfällen aussieht, sondern nach einer systematisierten Aufsichtsarbeit, die endlich Skalierung erreicht hat.
Ende 2024 standen 490 Domains auf der Gespa-Sperrliste für illegale ausländische Geldspielanbieter — ein Wert, der schon damals als deutliche Steigerung gegenüber 2023 wahrgenommen wurde. Bemerkenswerter ist, was danach kam. Im August 2025 erreichte die kombinierte Sperrliste von Gespa und ESBK 2’597 gesperrte Domains. Das ist mehr als eine Verfünffachung innerhalb von acht Monaten.
Diese Dynamik braucht eine Erklärung, denn sie wirkt zunächst unplausibel. Es kann nicht sein, dass im Frühjahr 2025 plötzlich rund zweitausend neue illegale Anbieter den Schweizer Markt geentert haben. Was tatsächlich geschah, ist eine Kombination aus drei Effekten. Erstens hat die Gespa ihr Monitoring erweitert und automatisiert, was zu einer höheren Detektionsrate führt. Zweitens haben Anbieter, deren Hauptdomain gesperrt wurde, in grossem Stil auf Mirror-Domains ausgewichen — manchmal Dutzende pro Anbieter. Drittens hat die Zusammenarbeit zwischen Gespa und ESBK enger gegriffen, sodass dieselbe Plattform sowohl unter dem Spielbanken- als auch unter dem Grossspielregime erfasst und gesperrt wird.
Für die Praxis ergibt sich daraus eine zentrale Folge: Die Sperrliste ist heute ein lebendiges, sich täglich veränderndes Dokument. Eine Domain, die vor einem Jahr noch erreichbar war, kann es heute nicht mehr sein, und umgekehrt tauchen ständig neue Domain-Varianten auf. Wer ernsthaft auf der Suche nach legalem Boxwetten ist, sollte sich nicht auf Listen verlassen, die älter als drei Monate sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Sperrliste betrifft nicht nur klassische Casino-Anbieter. Sie umfasst Sportwetten-Plattformen, Poker-Räume, Geschicklichkeitsspiel-Angebote, einige Krypto-Casinos und auch Wettbörsen. Ein Blick in die aktuelle Liste zeigt eine breite Palette an Geschäftsmodellen — was wiederum belegt, dass das BGS 2019 als technologieneutrales Gesetz konzipiert wurde und nicht nur die klassischen Buchmacher abdeckt.
Welche Anbietertypen typischerweise gesperrt werden
Wer einmal eine längere Liste der gesperrten Domains durchgeht, erkennt Muster. Bestimmte Anbietertypen tauchen immer wieder auf, andere fehlen demonstrativ. Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer Geschäftslogik, die einige Märkte für lukrativ hält und andere meidet.
Die grösste Gruppe sind EU-lizenzierte Buchmacher mit Sitz auf Malta, Curaçao oder in Gibraltar. Sie operieren mit professionellen Plattformen, deutschsprachigem Kundenservice und attraktiv klingenden Boni — und richten ihre Werbung gezielt an deutschsprachige Märkte, oft ohne saubere Trennung zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. Aus Sicht der Gespa ist dieses gezielte Adressieren von Schweizer Kundschaft der zentrale Anknüpfungspunkt. Wer eine deutschsprachige Plattform mit CHF-Akzeptanz und Twint-Optionen betreibt, ohne Schweizer Konzession, landet früher oder später auf der Liste.
Die zweite Gruppe sind Krypto-getriebene Anbieter, die sich häufig formal als „No-KYC“-Plattformen positionieren und mit Anonymität werben. Sie sind besonders volatil — viele wechseln häufig die Domain, agieren mit knapper Infrastruktur und sind oft nur Monate aktiv. Dass sie auf der Sperrliste landen, ist meist nur eine Frage der Zeit; dass sie sich danach unter einem neuen Namen reorganisieren, ebenso.
Die dritte Gruppe sind White-Label-Plattformen — Anbieter, die unter eigener Marke auftreten, aber technisch und lizenztechnisch auf einer fremden Plattform aufsitzen. Wird der Lizenzhalter gesperrt, fallen mit ihm alle White-Label-Marken. Das erklärt einen Teil der hohen Domainzahlen: Hinter zwanzig Marken stehen manchmal nur zwei oder drei eigentliche Betreiber.
Auffällig ist, was nicht auf der Liste steht. Grosse internationale Sportwetten-Marken aus dem englischsprachigen Raum, die in der Schweiz keine aktive Marktbearbeitung betreiben, tauchen typischerweise nicht auf — entweder weil sie Schweizer IPs aktiv blockieren oder weil sie kein Interesse am hiesigen Markt zeigen. Die Sperrliste zielt nicht auf Anbieter, die zufällig erreichbar sind, sondern auf solche, die aktiv um Schweizer Kundschaft werben.
Welche Schweizer Behörden die Sperrliste wie pflegen und wo die Zuständigkeit der ESBK von der der Gespa abweicht, ist eine eigene Frage, die im Beitrag zur Zuständigkeitsverteilung der Schweizer Aufsichtsbehörden systematisch erklärt wird. Für die Sperrliste selbst gilt: Beide Behörden arbeiten mittlerweile so eng zusammen, dass die Trennung für den Endkunden kaum noch eine praktische Rolle spielt.
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Erstellt vom Redaktionsteam „boxenwettenb".